K

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

für Lieferungen und Leistungen der

 

AERO Technik Klaus Siemers GmbH

 

 

 

I. Allgemeines

 

  1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen zwischen AERO Technik Klaus Siemers GmbH („AERO Technik GmbH“) und dem Käufer bzw. Auftraggeber (nachstehend „Kunde“) finden ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen Anwendung, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sämtliche Leistungen und Lieferungen, insbesondere solche, welche Luftfahrzeuge, deren Komponenten, Geräte oder sonstige Teile aller Art betreffen, werden von AERO Technik GmbH ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen durchgeführt. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn solche von AERO Technik GmbH vorher schriftlich bestätigt wurden.

  2. Die Geschäftsbedingungen von AERO Technik GmbH gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.

  3. Die Geschäftsbedingungen von AERO Technik GmbH gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

     

    II. Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsumfang

 

  1. Ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag durch AERO Technik GmbH ist nur dann verbindlich, wenn die Abgabe in Schriftform erfolgt und im Text ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Herstellerseitige und technische Änderungen sowie Abweichungen in Material, Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Standes der Technik und der Zumutbarkeit für den Kunden vorbehalten.

  2. Ein Angebot durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

  3.  Ein Vertrag mit AERO Technik GmbH kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn der erteilte Auftrag in Textform von AERO Technik GmbH bestätigt worden ist. Gleiches gilt für Änderungen und Erweiterungen des erteilten Auftrags.

  4.  Soweit sich bei der Auftragsdurchführung zusätzliche Arbeiten als notwendig erweisen, ist AERO Technik GmbH berechtigt, solche Zusatzarbeiten auch ohne gesonderte Einwilligung des Kunden durchzuführen, sofern es sich um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. zur Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit oder Verkehrssicherheit des Auftragsgegenstandes handelt, es sei denn, die Zusatzkosten stünden in einem deutlichen Missverhältnis zur sonstigen Auftragssumme.

  5.  AERO Technik GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Vertragsleistungen unter Verwendung von branchenüblichen Austauschteilen durchzuführen. Mit Abnahme der Vertragsleistungen geht das ausgebaute Altteil in das Eigentum von AERO Technik GmbH über.

  6.  Ein Leistungsauftrag an AERO Technik GmbH schließt die Ermächtigung ein, ohne besondere Zustimmung des Kunden kostenpflichtige Probeflüge, Probeläufe oder sonstige zur Überprüfung des Auftragsgegenstandes notwendige Arbeiten durchzuführen, insbesondere Prüfungen gemäß Prüfungsordnung für Luftfahrtgeräte.

  7.  AERO Technik GmbH ist berechtigt, die beauftragten Arbeiten auch durch ein anderes geeignetes Unternehmen im In- oder Ausland durchführen zu lassen. AERO Technik GmbH wird dies dem Kunden vorher mitteilen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu.

     

    III. Lieferung

 

  1. Liefertermine sowie –fristen sind für AERO Technik GmbH nur dann verbindlich, wenn sie von AERO Technik GmbH ausdrücklich und schriftlich sowie ohne Vorbehalt (z.B. nach Befundung) zugesagt wurden. Werden Zusatzarbeiten im Sinne von Ziff. II 4. erforderlich, so verlängern sich verbindliche Liefertermine entsprechend.

  2.  AERO Technik GmbH ist zu Teillieferungen sowie Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunde würde dadurch unangemessen benachteiligt.

  3.  Soweit von AERO Technik GmbH Fristen oder Termine – auch mit verbindlicher Wirkung – angegeben wurden, stehen solche unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung durch entsprechende Lieferanten oder Unterauftragnehmer. Sollte AERO Technik GmbH in derartigen Fällen von Lieferanten oder Subunternehmern aus von AERO Technik GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht ausreichend oder rechtzeitig beliefert werden, ist AERO Technik GmbH berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, sind in diesem Falle sowie bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren oder unverschuldeten Ereignissen ausgeschlossen. Ein gesetzlich zwingendes Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.

     

    IV. Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Ist kein Festpreis vereinbart, gelten die bei Vertragsschluss in den AERO Technik GmbH-Preislisten festgelegten Festpreise und gültigen Stundensätze für Material und Arbeitszeit. Alle Preise verstehen sich ab Werk von AERO Technik GmbH. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten für Verpackung und Versendung werden dem Kunden berechnet, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Die Kosten für vereinbarte Nebenleistungen wie z.B. Überführungskosten, Versicherungskosten etc., werden gesondert in Rechnung gestellt.

  2.  Wird ein Teil oder ein Gerät ausgetauscht, kann eine Berechnung von Austauschpreisen nur dann stattfinden, wenn das ausgetauschte Teil oder Gerät komplett ist und keinen irreparablen oder nur mit unverhältnismäßig hohen Beseitigungskosten verbundenen Zustand aufweist. Insoweit steht die Rechnungsstellung durch AERO Technik GmbH unter einem entsprechenden Berichtigungsvorbehalt.

  3.  AERO Technik GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen oder adäquate Teilrechnungen zu stellen.

  4.  Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gegenüber dem Kunden in Höhe von 9 Prozentpunkten (5 Prozentpunkte sofern der Kunde ein Verbraucher ist) über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch AERO Technik GmbH bleibt davon unberührt.

  5.  Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder seitens AERO Technik GmbH unbestritten. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

     Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AERO Technik GmbH berechtigt, für die noch nicht durchgeführten Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche sofort fällig zu stellen. AERO Technik GmbH ist berechtigt, die Leistung einzustellen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist.

     

    V. Abnahme, Gefahrübergang

 

  1. Sofern eine Abnahme durch den Kunden stattzufinden hat, erfolgt diese im Werk von AERO Technik GmbH oder an einem einvernehmlich festgelegten abweichenden Abnahmeort. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich nach Zugang der Fertigstellungsanzeige, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen, vorzunehmen. Die Abnahme durch den Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde mit der rechtzeitigen Annahme des Auftragsgegenstandes um mehr als eine Woche in Verzug gerät.

  2. Auf Anforderung von AERO Technik GmbH ist der Kunde verpflichtet, eine förmliche Abnahme vorzunehmen.

  3.  Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so kann AERO Technik GmbH die üblichen Abstell- und Aufbewahrungsgebühren berechnen. Der Auftragsgegenstand kann in diesem Falle nach dem Ermessen von AERO Technik GmbH auch anderweitig zu Lasten des Kunden zu den üblichen Bedingungen ordnungsgemäß abgestellt oder aufbewahrt werden. Darüber hinaus ist AERO Technik GmbH berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 15% der Auftragssumme, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder AERO Technik GmbH einen höheren Schaden nachweist. Sofern ein höherer Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, findet eine Anrechnung des bereits gezahlten Schadensersatzes statt.

  4. AERO Technik GmbH ist nicht verpflichtet, die Vollmacht des Abholers oder dessen Flugberechtigung zu überprüfen.

  5.  Bei Warenlieferung ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

  6.  Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Auftrags- oder Liefergegenstandes geht mit der Abnahme oder Eintritt des Abnahmeverzugs oder, falls eine Abnahme nicht vorgesehen ist, mit Übergabe im Werk von AERO Technik GmbH auf den Kunden über. Im Falle der Versendung des Vertragsgegenstandes tritt der Gefahrübergang mit der Übergabe an die den Transport ausführende Person ein, und zwar unabhängig vom Ort der Versendung.

     

    VI. Mängelansprüche und Haftung

 

  1. Gegenüber Unternehmern erfüllt AERO Technik GmbH berechtigte Gewährleistungsansprüche bei allen neu hergestellten Gegenständen und Leistungen bis zu einer Dauer von einem Jahr ab dem Datum der Lieferung oder der Abnahme. Danach sind sämtliche Mängelansprüche gegenüber AERO Technik GmbH verjährt. Für die Lieferung gebrauchter Gegenstände wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, insoweit wurde von AERO Technik GmbH eine gesonderte Garantie eingeräumt.

  2.  Gegenüber Verbrauchern gilt für neu hergestellte und gebrauchte Gegenstände sowie Leistungen die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab dem Datum der Lieferung oder der Abnahme. Tritt der Mangel an einem gebrauchten Gegenstand nach Ablauf eines Jahres nach dem Datum der Lieferung oder der Abnahme auf, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  3.  Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Abnahme oder dem Lieferdatum schriftlich gegenüber AERO Technik GmbH zu rügen. Für Unternehmer gilt selbiges für erkennbare Mängel sowie für Mängel, welche bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Überprüfung auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit hätten festgestellt werden können. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, erlöschen Gewährleistungsansprüche. Für andere Mängel findet diese Frist ab deren Erkennbarkeit Anwendung. Auf Verbraucher finden die Regelungen dieser Ziff. VI 3. Satz 2 ff. keine Anwendung.

  4. Eine Anzeige oder Rüge von Mängeln durch den Kunden bedarf zumindest der Textform (E-Mail genügt).

  5. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, falls der Mangel auf normalem Verschleiß, höherer Gewalt, unsachgemäßer oder fehlerhafter Behandlung, Veränderung durch den Kunden oder Dritte oder auf der Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen oder technischer Anweisungen beruht.

  6.  Handelt es sich bei dem Mangel um einen Materialfehler, welcher in den Verantwortungsbereich eines Herstellers oder Unterlieferanten von AERO Technik GmbH fällt, so tritt AERO Technik GmbH bereits jetzt im Voraus eigene Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten ab mit der Folge, dass insoweit Gewährleistungsansprüche gegen AERO Technik GmbH ausgeschlossen sind.

  7.  Steht im Falle eines vorliegenden Mangels dem Kunden ein Recht auf Nacherfüllung zu, so ist AERO Technik GmbH nach eigener Wahl zur Entscheidung berechtigt, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung einer mangelfreien Sache erfüllt wird. Ein Recht zur Minderung des Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur dann zu, wenn eine Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen sein sollte.

  8.  Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche infolge von Pflichtverletzungen von AERO Technik GmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet AERO Technik GmbH nur, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln beruht. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für den Fall einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AERO Technik GmbH für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.

  9. Soweit die Haftung von AERO Technik GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AERO Technik GmbH.

  10.  Eine Mangelbeseitigung wird grundsätzlich am Betriebssitz von AERO Technik GmbH durchgeführt. AERO Technik GmbH steht jedoch das Recht zu, im Ausnahmefall eine Mangelbeseitigung selbst oder durch Beauftragung eines Drittunternehmens am Standort der mangelhaften Sache vorzunehmen.

     

    VII. Eigentumsvorbehalt, Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

 

  1. Ist der Kunde nicht Eigentümer des Auftragsgegenstandes, so ist er auf Verlangen von AERO Technik GmbH verpflichtet, den Eigentümer zu nennen und dessen Genehmigung für die Erteilung des Auftrages beizubringen.

  2.  AERO Technik GmbH behält sich bis zur vollständigen Begleichung der Lieferung oder Leistung das Eigentum hieran vor. Der Eigentumsvorbehalt wird auf sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erweitert. Geht das Eigentum von AERO Technik GmbH durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unter, so wird AERO Technik GmbH im Verhältnis der Werte Miteigentümer des Gegenstandes, mit welchem der gelieferte Gegenstand verbunden, vermischt oder zu dem dieser verarbeitet worden ist.

  3.  Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Alle Forderungen, welche ihm aus der Weiterveräußerung oder ähnlichem Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, werden hiermit im Voraus an AERO Technik GmbH abgetreten, was AERO Technik GmbH hiermit annimmt. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt, wobei die Befugnis von AERO Technik GmbH unberührt bleibt, die Forderung selbst einzuziehen. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf einen dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstand oder auf eine abgetretene Forderung hat der Kunde AERO Technik GmbH unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt bei Beschädigung oder Vernichtung der Vorbehaltsware.

  4.  AERO Technik GmbH steht wegen sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag oder wegen sonstiger Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Zurückbehaltungsrecht und das vertragliche Pfandrecht können auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Leistungen und Lieferungen geltend gemacht werden, soweit solche mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang standen.

  5.  AERO Technik GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

  6.  Von AERO Technik GmbH im Rahmen der Angebotserstellung bzw. Auftragsbearbeitung erstellte Zeichnungen, Entwürfe, Pläne etc. sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von AERO Technik GmbH.

  7. Der Kunde erhält den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsgegenstand in einwandfreiem Zustand und lässt notwendige Wartungen und Reparaturen auf seine Kosten ausführen, ohne dass ihm insoweit ein Erstattungsanspruch gegen AERO Technik GmbH zusteht.

  8. Soweit zwingende Rechtsvorschriften eines anderen Staates, in welchem die Vorbehaltsware belegen ist, einen Vorbehalt im Sinne der vorstehenden Absätze nicht vorsehen, jedoch andere und vergleichbare Rechte zur Sicherung der Forderungen aus Rechnungen des Lieferanten kennen, behält AERO Technik GmbH sich diese vor. Der Kunde ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die AERO Technik GmbH zum Schutz ihres Eigentumsrechts oder eines sonstigen an dessen Stelle tretenden Rechts an der Vorbehaltsware zusteht.

 

VIII. Versicherung

 

  1. Für den Versicherungsschutz eines Auftragsgegenstandes gegen Schäden jeder Art ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich. Er hat AERO Technik GmbH gegenüber das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.

  2.  Verletzt der Kunde diese Obliegenheit zum Versicherungsnachweis oder fehlt der erforderliche Versicherungsschutz, ist AERO Technik GmbH berechtigt, auf Kosten des Kunden eine entsprechende Versicherung abzuschließen und bei Verauslagung der Prämie diese zusätzlich vom Kunden erstattet zu verlangen.

     

    IX. Schlussbestimmungen

 

  1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz von AERO Technik GmbH in Hamburg, soweit keine Ausnahme nach diesen Bedingungen vorliegt.

  2.  Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

  3.  Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für Hamburg zuständige Gericht. AERO Technik GmbH ist jedoch auch berechtigt, gerichtliche Schritte am Sitz des Kunden oder vor anderen, nach in- oder ausländischem Recht zuständigen Gerichten einzuleiten.

  4.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs.

  5.  Eine Abtretung von Rechten oder Ansprüchen durch den Kunden an Dritte ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Einwilligung von AERO Technik GmbH erteilt wurde.

  6.  Falls einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden sollten oder diese Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, wie sie die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieser Geschäftsbedingungen die Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre.

     

 

Stand 30.08.2019

 

 

 


Aero Technik Klaus Siemers GmbH
Flughafen Gebäude 347
22335 Hamburg

Tel.: +49 (40) / 50 56 44
Fax: +49 (40) / 59 27 06

info@aero-technik.com <
www.aero-technik.com

site created and hosted by nordicweb